Der 2015 teilweise revidierte Richtplan erfülle die Anforderungen des neuen Raumplanungsgesetzes des Bundes, teilte der Bundesrat mit. Der revidierte Richtplan sieht bei der Siedlungsstrategie umfassende Kriterien für Einzonungen sowie Vorgaben für die Grösse der Bauzonen vor. Insbesondere sollen Siedlungen vor allem an zentralen, gut erschlossenen Lagen weiter entwickelt werden.
Richtplan geht von Wachstum von 50'000 Personen aus
Der Richtplan fusst auf der Annahme, dass die Bevölkerung des Kantons Luzern bis 2035 um 50'000 auf 450'000 Einwohnerinnen und Einwohner wächst. Um das Wachstum zu lenken, sind die Gemeinden in acht verschiedene Kategorien eingeteilt worden. Vier der acht Kategorien umfassen Zentrumsgemeinden, drei Landgemeinden. Dazu kommen die Gemeinden entlang der Autobahn. Für jede Gemeindekategorie werden Wachstumswerte für Neueinzonungen und Dichtevorgaben, also Vorgaben zum Bauzonenflächenbedarf pro Einwohner, gemacht.
Landreserven müssen regelmässig nachgewiesen werden
Der Kanton Luzern muss künftig dem Bund alle vier Jahre aufzeigen, wie sich die Entwicklungsreserven des Siedlungsgebiets verändern. Der Bundesrat will den Umfang des Siedlungsgebiets nur soweit genehmigten, als der geforderte Mindestumfang an Fruchtfolgeflächen von rund 27'500 Hektaren dauerhaft erhalten bleibt. Die Einzonung von Fruchtfolgeflächen ist nur mit Kompensation der beanspruchten Fläche möglich.