Die Stiftung Salle Modulable habe nun bis zum 15. Dezember 2015 Zeit, die Machbarkeitsstudie dem Vermögensverwalter Butterfield Trust Limited Bermuda (BTBL) vorzulegen, teilte die Stiftung am Freitag mit. Ein weiterer Punkt im Urteil: Die Planungskosten, die BTBL übernehmen soll, dürften 6,25 Millionen Franken nicht überschreiten. Zudem muss BTBL die Kosten für den Gerichtsprozess tragen und diese aus dem Trustvermögen bezahlen.
Weiter hat das Gericht darauf verzichtet, genauere Vorschriften für die Ausarbeitung und das Verfahren der Machbarkeitsstudie zu machen, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Der Richter halte die Parteien dazu an, dies im Sinne des ursprünglichen Vertrages selber zu regeln.
Streit um 120 Millionen Franken
Mit der Bekanntgabe des Gerichtsbeschlusses über die Nachverhandlung haben die Parteien nun die Möglichkeit, innert sechs Wochen gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Der Butterfield Trust werde dies höchstwahrscheinlich tun, teilte dieser am Freitag mit. Der Trust interpretiert das Urteil anders als die Stiftung Salle modulable. Das Geld sei für ein Opernhaus-Projekt gestiftet worden und nicht für Sprechtheater.
Der ursprüngliche Richterspruch fiel am 21. Februar 2014. Darin hatte das zuständige Gericht den Rückzug der 120 Millionen Franken durch den Vermögensverwalter des verstorbenen Deutschen Mäzens Christof Engelhorn als unrechtmässig taxiert.