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Zentralschweiz Luzerner Sozialhilfegesetz ist unter Dach und Fach

Luzerner Gemeinden müssen die Sozialhilfe für vorläufig aufgenommene Personen, die länger als zehn Jahre in der Schweiz leben, voll tragen. Eine Beteiligung des Kantons hat der Kantonsrat am Montag abgelehnt.

Der Kantonsrat beriet das neue Sozialhilfegesetz in zweiter Lesung und hiess dieses mit 81 zu 25 Stimmen gut. Gegen die Vorlage waren die SP und die Grünen. Ihre Argumente: Das Gesetz sei zu stark aus der Missbrauchsoptik geschaffen worden, und der Kanton spare damit auf Kosten der Armen.

Viel zu diskutieren gab vor allem die Sozialhilfe für vorläufig aufgenommene Personen, die sich mehr als zehn Jahre in der Schweiz aufhalten. Unbestritten war, dass in den ersten zehn Jahren der Kanton diese Kosten tragen solle, sofern sie nicht vom Bund bezahlt wurden. Der Regierungsrat schlug vor, dass danach die Kosten an die Gemeinden übergehen sollen, weil die Sozialhilfe Gemeindesache sei.

Gleicher Meinung wie die Regierung waren die Fraktionen der CVP, FDP und GLP. Die SVP erhoffte sich, dass der Kanton eher dafür sorgen werde, dass vorläufig Aufgenommene nach über zehn Jahren die Schweiz wieder verlassen würden. Schlussendlich hat der Rat die Kantonsbeteilitung mit 56 zu 53 Stimmen abgelehnt.

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