Heute können Staatsangestellte nur im Einzelfall mit einer Bewilligung über das 65. Altersjahr hinaus arbeiten. Das Parlament hob im Personalgesetz nach erster Lesung mit 93 zu 12 Stimmen diese Beschränkung auf.
Die Details zur Weiterbeschäftigung von Senioren wird der Regierungsrat in Eigenregie in Verordnungen regeln. Er plant, das heute geltende Höchstalter von 68 um zwei Jahre auf 70 Jahre anzuheben.
Einzig die SP dagegen
Das Höchstalter würde damit dem Reglement der Pensionskasse angepasst, das bei einer ununterbrochenen Weiterbeschäftigung einen Aufschub der Rente bis zum 70. Altersjahr zulässt.
Gegen die neue Regelung war die SP. Der Fachkräftemangel werde damit nicht beseitigt, eine Lösung werde einzig etwas hinausgeschoben, sagte Sara Agner. Mit der neuen Regelung würden die Jungen ausgebremst.Alle anderen Fraktionen unterstützten die vereinfachte Weiterbeschäftigung von Angestellten im Rentenalter. Der Rat stimmte dem revidierten Personalgesetz nach erster Lesung mit 93 zu 12 Stimmen zu.