Die Kantonsverfassung sieht vor, dass die katholische, die reformierte und die christkatholische Landeskirche nicht nur bei ihren Mitgliedern, sondern auch bei den juristischen Personen Steuern erheben können. Sie schreibt den Landeskirchen
vor, dass die Steuern, die die Unternehmen zahlen, für soziale und kulturelle Tätigkeiten einzusetzen seien.
Die GLP wollte, dass der Regierungsrat eine Abschaffung der Kirchensteuer für Unternehmen und die Folgen dieses Schrittes prüft. Unternehmen hätten keinen Glauben, lautete ihr Hauptargument.
Michèle Graber (GLP) sagte, Zuwendungen an Kirchen müssten freiwillig sein. Sie kritisierte ferner, dass die Landeskirchen gegenüber anderen Organisationen bevorteilt würden. Marlene Odermatt (SP) hob dagegen den speziellen Charakter der Landeskirchen hervor. Diese würden sich von anderen Kirchen oder Organisationen dadurch unterscheiden, dass sie öffentlich anerkannt seien.
Priska Galliker (CVP) sagte, die Kirchen würden viele ihrer Leistungen auch an Konfessionslose anbieten. Niemand frage in der Gassenküche nach der Kirchenangehörigkeit. Armin Hartmann (SVP) wies auf die finanziellen Folgen hin, die eine Befreiung der Unternehmen von der Kirchensteuerpflicht verursachen könnte. Die Kirchen müssten die Steuern für natürliche Personen erhöhen, was zu Kirchenaustritten führen würde. Andreas Heer (FDP) sagte, dass die Frage erst 2006 und 2007 bei der Beratung der neuen Kantonsverfassung diskutiert worden sei.