Der 55-jährige Mann wurde der mehrfachen schweren Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, der mehrfachen Geldwäscherei und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Er erhielt dafür eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.
Wirt stellte Lokal für den Handel zur Verfügung
Mit dem Entscheid des Bundesgerichts wird das Luzerner Urteil rechtskräftig. Der Verurteilte hatte 2006 und 2007 während rund zehn Monaten den Drogenhandel in seinem Lokal geduldet und nach Ansicht des Obergerichtes auch begünstigt und ermöglicht. Ohne seine Mitwirkung wäre der Drogenhandel im einschlägig bekannten Restaurant zu riskant gewesen, heisst es im Urteil.
Der Verurteilte stellte nicht nur seine Gaststätte für den Handel zur Verfügung, sondern schützte die Dealer auch vor möglichen polizeilichen Interventionen, indem er Drogengeld und Mobiltelefone in den Hinterräumen des Restaurants aufbewahrte. Der Verurteilte dürfte Drogengeld von 175'000 Franken aufbewahrt haben, was einer Kokainmenge von 1,75 Kilogramm entspricht.