Das Projekt Mall of Switzerland mit einem Investitionsvolumen von rund 500 Millionen Franken umfasst ein Einkaufszentrum, ein Freizeitzentrum mit Bad und Multiplex-Kino, ein Hotel sowie Wohnungen. Es entsteht auf einer 81'000 Quadratmeter grossen, ehemaligen Landreserve des Liftbauers Schindler.
Eine Nachbarfirma verkaufte die Liegenschaft. Der Rechtskraft der Baubewilligung stand die Beschwerde der benachbarten Immobilienfirma A&A Liegenschaften Schweiz AG im Wege. Laut der Verfügung des Bundesgerichtes wird das Verfahren infolge Rückzugs der Beschwerde nun abgeschrieben. A&A habe im Dezember bekannt gegeben, sie habe die Liegenschaft, die sie zur Beschwerde legitimiert habe, verkauft.
13 Jahre Planung und Projektierung
Damit kommt das Projekt endlich in die entscheidende Phase. Bereits 2001 hatte Schindler erstmals laut über ein «Begegnungszentrum im heutigen Life-Style» unter dem Namen EbiSquare nachgedacht.
Allerdings wollte Schindler das Zentrum nicht selber bauen. Äusserst optimistisch sprach man 2003 vom Eröffnungstermin 2006 für die erste und 2010 für die zweite Etappe. Doch der Weg zur Realisierung war hürdenreicher als angenommen. Das Riesenprojekt rief Opposition hervor, vor allem auch aus umweltpolitischen Gründen. Und der ursprüngliche Terminplan war schon bald Makulatur.
Ein Meilenstein war indessen im Februar 2005 das Ja des Ebikoner Stimmvolkes zum Projekt EbiSquare; der Entscheid fiel mit gut 55 Prozent Ja-Stimmen.
Die Eröffnungstermine wurden inzwischen mit 2007 und 2010 angegeben. Aber der Bau verzögerte sich weiter. Die Suche nach einem Investor gestaltete sich schwieriger als erwartet.
Halter übernimmt die Federführung
2011 unternahm Schindler einen weiteren Anlauf. Das Unternehmen sicherte dem Immobilien-Projektentwickler Halter Entwicklungen die Exklusivität zur Realisierung des Projekts zu. Ziel sei es, eine erste Etappe im Herbst 2014 zu eröffnen, hielt die Halter AG damals fest. Unter Halter erfuhr das Projekt ein paar Änderungen.
Der Name EbiSquare wurde durch Mall of Switzerland ersetzt. Ausserdem gab es eine neue Etappierung. Die damit verbundenen Änderungen in der ursprünglich 2007 erteilten Baubewilligung führten 2012 zur Beschwerde der A&A Liegenschaften Schweiz AG. Diese wurde im Januar 2013 vom Verwaltungsgericht des Kantons Luzern abgewiesen, von A&A aber ans Bundesgericht weitergezogen.