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Zentralschweiz Marschhalt für Zuger Gewässergesetz

Der Zuger Regierungsrat hat die Teilrevision des Gesetzes über die Gewässer sistiert. Er begründet dies mit gegensätzlichen Positionen in der kantonalen Vernehmlassung und hängigen politischen Vorstössen auf Bundesebene.

Es geht bei der Gesetzesrevision um die Schutzstreifen entlang von Fluss- und Seeufern, die nicht bebaut oder landwirtschaftlich nur eingeschränkt genutzt werden können. Der Bund hat die Kantone aufgefordert, ihre Gewässergesetze bis 2018 den neuen Bestimmungen auf eidgenössischer Ebene anzupassen.

Der Regierungsrat wollte die Vorgaben im Kanton Zug möglichst pragmatisch umsetzen, wie der Zuger Baudirektor Heinz Tännler gegenüber dem Regionaljournal von Radio SRF sagte. Statt die Gewässerräume für jede Einzelparzelle zu bestimmen, entschied man sich für eine Pauschallösung mit einer

Standardbreite der Schutzzonen für jeden Gewässertyp.

Audio
Gewässergesetz sistiert (18.11.2013)
02:04 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 4 Sekunden.

Kritik an Zuger Pauschallösung

In der Vernehmlassung sei zwar die Pauschallösung mehrheitlich gut angekommen. Es habe jedoch Kritik aus unterschiedlicher Richtung gegeben. Bäuerliche Kreise befürchteten, dass die Pauschallösung in Einzelfällen über das mögliche Minimum

hinausgeht. Das Bundesamt für Umwelt sprach sich gegen die flächendeckende Einführung dieser Lösung aus, weil sie in einzelnen Fällen zu weitgehend sei.

Gewässergesetz wird auf Bundesebene hinterfragt

Zu der Gewässerschutzverordnung des Bundes sind jüngst verschiedene parlamentarische Vorstösse eingereicht worden. Zudem ist im Kanton Zug eine Motion hängig, die eine Standesinitiative gegen das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer verlangt. «Es sind Bestrebungen im Gange, dass die Vorgaben des Bundes wieder gelockert werden. Deshalb wollen wir warten, bis die Ausgangslage klar ist», sagt Regierungsrat Heinz Tännler.

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