Mit den gelockerten Vorschriften für Besucher ist die Schwyzer Regierung einem Anliegen der Älpler entgegengekommen. Nach der neuen Regelung können Familienangehörigen und Bekannten, welche Personen in einem von einer Waldstrasse erschlossenen Gebiet oder in einem Jagdbanngebiet besuchen wollen, Fahrbewilligungen ausgestellt werden.
Dasselbe gilt auch für Personen, die dort Arbeiten zu verrichten haben oder die traditionelle, kulturelle oder religiöse Anlässe besuchen. Keine Bewilligung hingegen erhalten Personen, die üblicherweise keinen Kontakt zu den Anwohnern pflegen.
Erlaubt ist künftig ausserdem die Zufahrt zu Alpwirtschaften, die ganzjährig und haupterwerblich geführt werden. Zu nur saisonal geführten Betrieben bleibt die Zufahrt verboten.