Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Zentralschweiz Mehr Auto-Zufahrten in Schwyzer Alpgebiete

Die Schwyzer Regierung hat die Regeln gelockeret, wer künftig auf Waldstrassen und in Jagdgebieten fahren darf. Künftig erhalten Besucherinnen und Besucher von Anwohnern eine Zufahrtsbewilligung.

Mit den gelockerten Vorschriften für Besucher ist die Schwyzer Regierung einem Anliegen der Älpler entgegengekommen. Nach der neuen Regelung können Familienangehörigen und Bekannten, welche Personen in einem von einer Waldstrasse erschlossenen Gebiet oder in einem Jagdbanngebiet besuchen wollen, Fahrbewilligungen ausgestellt werden.

Dasselbe gilt auch für Personen, die dort Arbeiten zu verrichten haben oder die traditionelle, kulturelle oder religiöse Anlässe besuchen. Keine Bewilligung hingegen erhalten Personen, die üblicherweise keinen Kontakt zu den Anwohnern ­pflegen.

Erlaubt ist künftig ausserdem die Zufahrt zu Alpwirtschaften, die ganzjährig und haupterwerblich geführt werden. Zu nur saisonal geführten Betrieben bleibt die Zufahrt verboten.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel