Die vorhandenen Stellenprozente würden bei Weitem nicht ausreichen, damit die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Nidwalden (KESB) die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben erfüllen könne, teilte die Nidwaldner Staatskanzlei am Donnerstag mit.
Seit dem 1. Januar 2013 sorgt die kantonale KESB für den Schutz von Personen, die nicht selbständig in der Lage sind, die Unterstützung einzuholen, welche sie brauchen. Darunter fallen etwa Kinder, geistig Behinderte oder Suchtkranke. Die KESB löste in Nidwalden die elf Vormundschafbehörden der Gemeinden ab.
Viele neue Fälle
Die KESB habe 550 Dossiers von den Gemeinden übernommen, 160 mehr als angenommen. Zudem seien innert sieben Monaten rund 280 neue Gefährdungsmeldungen eingegangen, heisst es in der Mitteilung weiter.
Die KESB muss gemäss Gesetz bis Ende 2015 alle Dossiers auf die neuen Standards hin überprüfen und den Betroffenen nachträglich das rechtliche Gehör gewähren. Der Regierungsrat will darum die Behörde, in der Juristen, Sozialarbeiter und Mediziner tätig sind, mit juristischem Fachpersonal verstärken.
Auch in anderen Kantonen
Im Kanton Obwalden wurde die Behörde ebenfalls bereits personell aufgestockt. Die einzelnen Verfahren seien im Vergleich zu früher zwar aufwendiger geworden, dafür würden sie aber auch professioneller geführt, sagt Toni Pfleger, Leiter des kantonalen Sozialamtes.
Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden hätten auch in den anderen Zentralschweizer Kantonen zahlreiche Fälle zu bearbeiten: «Überstunden und viele Pendenzen sind auch dort ein Thema», sagt Pfleger, der auch Präsident der Zentralschweizer Konferenz der Sozialamtleiter ist.