Personen anhalten und ihre Identität kontrollieren. Dies soll im Kanton Schwyz weiterhin die Aufgabe der Polizei bleiben. Der Schwyzer Regierungsrat lehnt die Forderungen von vier Kantonsräten ab, welche den privaten Sicherheitsdiensten mehr Kompetenzen geben wollten.
Die Einräumung solcher Zwangsbefugnisse an private Sicherheitsdienste stelle einen unzulässigen Eingriff in das staatliche Gewaltmonopol dar, heisst es in der Antwort auf einen Vorstoss.
Vier Kantonsräte hatten gefordert, dass private Sicherheitsleute die Kompetenz erhalten, randalierende Personen anzuhalten und deren Identität festzustellen. So würden die Gemeinden aus Sicht der Kantonsräte ein probates Mittel im Kampf gegen Nachtruhestörungen, Littering und Vandalismus erhalten.