Einblick in amtliche Unterlagen verlangen vor allem politisch Interessierte, stellt Regierungsrat Beat Villiger fest: «Es sind Medienleute, Anwaltsbüros aber auch Bürgerinnen und Bürger». Dabei wollen vor allem Kommissionsberichte oder andere politische Entscheide nachgelesen werden.
All diese Unterlagen dürfen aber erst öffentlich gemacht werden, wenn der politische Prozess abgeschlossen ist. Seit einem Jahr ist das Öffentlichkeitsgesetz im Kanton Zug nun in Kraft. Seither wurden 35 Gesuche gestellt.
Hälfte der Gesuche nicht bewilligt
Von den 35 Gesuchen wurde die Hälfte nicht bewilligt. Hauptgrund ist, dass Dokumente, die vor Einführung des Öffentlichkeitsgesetzes erstellt wurden, fallen unter das Archivgesetz. Da gelten andere Regeln. Keinen Einblick gibt es in Dokumente der Zuger Kantonalbank, des Kantonsspitals und der Psychiatrischen Klinik Zugersee.
Regionaljournal Zentralschweiz; 17:30 Uhr