Eine Sprecherin des Urner Obergerichts bestätigte am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda verschiedene Medienberichte. Der Berufungsprozess gegen den Hauptangeklagten, den Barbetreiber, finde aber wie geplant ab dem 21. August 2013 statt.
Den Rückzug der Berufung begründete der Verteidiger mit den Worten: Sein Mandant habe das Vertrauen in die Urner Justiz verloren. Dieser glaube aufgrund des Urteils des Landgerichts sowie der Vorverurteilung in einigen Medien nicht mehr an ein faires Urteil. Der Verurteilte bestreitet weiterhin alle Vorwürfe. Nach Aussagen des Verteidigers schoss der Verurteilte nicht auf die Frau des Barbetreibers und erhielt von diesem auch keinen Auftrag dazu.
Die Hintergründe
Im November 2010 war in Erstfeld die Frau eines Barbetreibers niedergeschossen und schwer verletzt worden. Das Urner Landgericht kam im Oktober 2012 zum Schluss, dass der Barbetreiber einen Komplizen beauftragt habe, die Frau zu ermorden. Als Motiv sah es den Kampf ums Sorge- und Besuchsrecht für den gemeinsamen Sohn. Der Barbetreiber soll für zehn Jahre ins Gefängnis. Er beteuerte vor dem Landgericht seine Unschuld und zog das Urteil ans Obergericht weiter. Dort beginnt die Berufungsverhandlung am 21. August.