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Zentralschweiz Napf-Goldwäscher bekommt vor Bundesgericht Recht

Ein Goldwäscher am Napf ist vom Luzerner Kantonsgericht zu unrecht verurteilt worden, nachdem er trotz Verbotstafel einen Weg über eine Ökowiese zu einem Fluss benutzt hatte. Die Tafel des Amtsrichters war illegal. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht.

Das Betreten des betroffenen Grundstückes war vom Amtsgericht Entlebuch 2008 verboten worden. Der Goldwäscher liess sich davon aber nicht beirren. Um mit einer Gruppe von Kursteilnehmern zum Fluss zu gelangen, bahnte er sich einen Weg durch den Zaun und benutzte den Weg.

Goldsucher beim Waschen von Gold.
Legende: Goldwäscher bei der Arbeit: Im Napfgebiet hat das Waschen von Gold Tradition. Symbolbild / Keystone

Der Landbesitzer verlangte daraufhin Schadenersatz. Der Beschuldigte hingegen plädierte auf Freispruch. Der Goldwäscher wurde schliesslich vom Luzerner Kantonsgericht 2014 zu einer Busse von 200 Franken und Schadenersatz von 455.45 Franken verurteilt.

Das Bundesgericht aber hiess nun eine Beschwerde des Mannes gut, wie aus dem am Dienstag veröffentlichen Urteil hervorgeht. Die Verbotstafel stehe im Widerspruch zum allgemeinen Betretungsrecht von Wald und Weiden im Zivilgesetzbuch.

Es hob das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts auf. Dieses muss nun nochmals über den Fall urteilen.

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