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Zentralschweiz Nationalrat akzeptiert Schwyzer Wahlrecht nicht

Das Wahlrecht in der neuen Schwyzer Kantonsverfassung widerspricht dem Bundesrecht. Dieser Meinung ist der Nationalrat. Nun ist wieder der Ständerat am Zug, der die Volksabstimmung in Schwyz über die Bundesverfassung gestellt hatte.

Umstritten ist ein Paragraph in der neuen Schwyzer Kantonsverfassung, in welchem steht, dass der Kantonsrat im Proporzsystem gewählt wird, die Sitze also nach der Parteienstärke vergeben werden.

Gleichzeitig garantiert die neue Kantonsverfassung jeder der 30 Gemeinden einen Sitz. Die Gemeinde bilden gleichzeitig einen Wahlkreis. In den 13 Gemeinden mit einem Sitz ist die Wahl damit eine Majorzwahl. Nur 30 der 100 Sitze im Kantonsparlament werden faktisch in einem Proporzsystem vergeben. Kleinere Parteien haben dadurch kaum eine Chance.

Für Andy Tschümperlin eine «arglistige Täuschung»

Andy Tschümperlin (SP/SZ) verlangte kurz und bündig: «Wo Proporz draufsteht, muss auch Proporz drin sein». Das Bundesgericht habe das Schwyzer Wahlrecht schon in einem Urteil zur alten Kantonsverfassung als bundesrechtswidrig bezeichnet. Die neue Kantonsverfassung zementiere den Zustand noch zusätzlich.

Andere Schwyzer Nationalräte wollten von einer Korrektur ihrer Kantonsverfassung nichts hören. Schliesslich sei auch die Kantonsautonomie in der Bundesverfassung verankert. Petra Gössi von der FDP erklärte, die kleineren Parteien seien in ihrem Kanton immer wieder gegen das Wahlsystem angerannt - vergeblich. Schwyz müsse die Sache alleine regeln können. Zudem seien Wahlen im Majorzsystem gemäss Bundesverfassung durchaus zulässig, sie sehe also am Schwyzer System nichts Verfassungswidriges.

Justizministerin Simonetta Sommaruga warnte, wenn das Parlament die Schwyzer Verfassung in der vorliegenden Form gewährleiste, stosse es die anderen Kantone vor den Kopf. Bei künftigen Wahlbeschwerden wäre die Schwyzer Verfassung vor Bundesgericht praktisch immunisiert.

Der Rat folgte schliesslich den Argumenten des Bundes, wenn auch mit 94 zu 92 Stimmen sehr knapp. Der Schwyzer Regierungsrat zeigte sich im Anschluss an die Debatte enttäuscht über das Ergebnis und hofft nun in der nächsten Runde auf eine Korrektur des Entscheids.

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