Der Biologe und Naturschützer bewirtschaftet seit mehr als 20 Jahren eine Moorwiese mit angrenzendem Wald in einem Naturschutzgebiet in Unterägeri. Um ein Vordringen des Waldes zu verhindern, mähte er den Waldboden regelmässig, letztmals im Oktober 2011. Das sei eine wichtige und unumgängliche Pflegemassnahme, für die er laut Pachtvertrag ermächtigt gewesen sei.
Das Kantonsforstamt sah darin eine illegale Rodung und reichte Strafanzeige ein. Vor Gericht sagte der Staatsanwalt, die fragliche Fläche von rund 800 Quadratmetern sei als Wald einzustufen. Für das Mähen hätte es eine Bewilligung gebraucht, weshalb es sich um eine Zweckentfremdung des Waldbodens handle.
Gespräch wäre sinnvoll gewesen
Der Einzelrichter des Zuger Strafgerichts konnte dieser Argumentation nicht folgen und sprach den Angeklagten frei. Zudem liess der Richter durchblicken, dass das Verfahren mit einem rechtzeitigen Gespräch der Beteiligten zu verhindern gewesen wäre.
Die Verfahrenskosten werden vom Staat übernommen. Der Angeklagte erhält eine Entschädigung. Die Parteien haben nun zehn Tage Zeit, das Urteil allenfalls an die nächste Instanz weiterzuziehen.