Die Umnutzung von drei Hotels in ein Seniorenzentrum sei nicht zonenkonform, hielt der Gemeinderat Weggis fest. Die drei betroffenen Hotels lägen in der Kur- und Hotelzone. Diese dürfe ausschliesslich für Hotellerie, Tourismus und Erholung genutzt werden. Auch eine befristete Umnutzung widerspreche den Vorschriften.
Ob die Argumentation des Gemeinderats juristisch hieb- und stichfest ist, bleibt offen. Es gehe um baurechtliche Fragen, die im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens zu prüfen wären, sagt Joseph Suppiger, Leiter des Rechtsdiensts im kantonalen Baudepartement auf Anfrage des «Regionaljournals Zentralschweiz».
Dass die Suche nach Übergangslösungen für die Zeit eines Umbaus schwierig ist, das ist vielen Altersheimen bekannt. Eine gute Lösung gefunden habe die Stadt Luzern, sagt Roger Wicki, Präsident der Konferenz der Altersheimleiter. Luzern hat immer wieder das Haus Hirschpark für Provisorien genutzt und in dieser Zeit mehrere Alterssiedlungen saniert.
Eine Lösung gefunden hat auch das Pflegezentrum Waldruh in Willisau. Seine Bewohnerinnen und Bewohner zügeln für die Zeit des Umbaus in das ehemalige Kloster Marienburg in Wikon.