Die über 100 Jahre alte Verfassung des Kantons Schwyz ist in vielen Punkten nicht mehr zeitgemäss. Zum Beispiel ist es laut den geltenden Bestimmungen möglich, dass ein Mitglied der Regierung gleichzeitig auch dem Kantonsrat angehören kann.
Zudem sind in der geltenden Verfassung zahlreiche Verordnungen zu Bereichen enthalten, die eigentlich auf Gesetzesebene geregelt gehören. Deshalb konnte die neue Verfassung entschlackt werden: «Sie kommt nun schlank und kompakt daher», sagt Urs Beeler, Sekretär der Verfassungskommission.
Bei der Bezeichnung der Exekutivmitglieder hingegen bleibt Schwyz bei der Tradition. Der Regierungspräsident oder die Regierungspräsidentin heisst weiterhin Herr oder Frau Landammann.