Mit dem neuen Gesetz will die Regierung vor allem die Schwarzarbeit eindämmen und die Ausbeutung der Frauen durch Etablissementbesitzer und Freier verhindern, wie die Luzerner Justizdirektorin Yvonne Schärli am Mittwoch vor den Medien sagte. An die Bewilligung kann die Polizei Auflagen knüpfen und Betriebe besser kontrollieren.
Inhaber von Sexbetrieben dürfen nur registrierte Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter beschäftigen und von diesen keine überrissenen Zimmerpreise verlangen. Im Haus muss ausserdem Präventionsmaterial aufliegen, verlangt der Gesetzesentwurf.
Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, die sich beim Migrationsamt registrieren, müssen eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung vorweisen sowie krankenversichert sein. Im Kanton Luzern sind schätzungsweise rund 500 Sexarbeitende tätig, der grösste Teil davon arbeitet in Betrieben. 20 bis 30 Frauen bieten sich auf dem Strassenstrich an.
«Dieses neue Gesetz mit den strengeren Kontrollen und Auflagen bedeutet für die Polizei nicht unbedingt einen Mehraufwand. Jetzt kann die Polizei endlich dort eingreifen, wo ihr Missstände schon bekannt sind. Die Polizei hat jetzt einfach viel mehr Handlungsspielraum», so Yvonne Schärli gegenüber dem Regionaljournal.
Weiter plant die Luzerner Regierung eine Beratungsstelle für Sexarbeitende und Freier sowie einen einfachen Zugang zu einer Arztpraxis. Während im Kanton Tessin ein Verbot vorgesehen ist, will die Luzerner Regierung den Strassenstrich nicht einschränken. Gemäss Ansicht ihrer Juristen verstosse das Verbot gegen die Wirtschaftsfreiheit, sagte Regierungsrätin Yvonne Schärli.
Die Vernehmlassung soll bis Ende April dauern. Gibt das Parlament grünes Licht, könnte das Gesetz zur Sexarbeit Anfang 2015 in Kraft treten.