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Frauen und Männer zeigen die Versicherungskarten ihrer verschiedenen Krankenversicherungen.
Legende: Im Kanton Zug profitierte 2015 etwa jede vierte Person von Verbilligungen der Krankenkassenprämien. Keystone

Zentralschweiz Neues System für Prämienverbilligungen im Kanton Zug

Dank Anpassungen soll das Geld noch gezielter verteilt werden. Neu ist unter anderem: Man darf noch höchstens 70'000 Franken im Jahr verdienen, um überhaupt profitieren zu können.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat es Ende 2015 in einem Bericht bescheinigt: Zugerinnen und Zuger werden dank den Prämienverbilligungen schweizweit am wenigsten durch die Krankenversicherung belastet. Das BAG untersuchte die Zahlen aus dem Jahr 2014. «Im Kanton Zug profitieren vor allem Familien von Prämienverbilligungen», sagt der Zuger Gesundheitsdirektor Urs Hürlimann.

Jeder vierte Zuger profitiert

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Die Prämienverbilligung unterstützt Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bei der Begleichung der Krankenkassenprämien. Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch Bund und Kantone. Im Kanton Zug haben 2015 rund 30'000 Personen Beiträge erhalten. Das entspricht knapp 25 Prozent der Bevölkerung.

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Kein Anspruch ab 70'000 Franken Einkommen

Trotz der guten Noten vom Bund hat der Zuger Regierungsrat beschlossen, das Geld noch gezielter einzusetzen. Neu besteht ein regulärer Anspruch auf Prämienverbilligung noch bis zu einem Einkommen von 60'000 Franken (bisher 70'000 Franken) im Jahr. Wer mehr als rund 70'000 Franken verdient, hat keinen Anspruch mehr auf Verbilligungen (bisher: 80'000 Franken).

Neu führt der Kanton Zug auch ein Stufensystem ein für Einkommen zwischen 60'000 und 69'900 Franken. Für diese Einkommen besteht nur ein Anspruch auf eine reduzierte Verbilligung: Pro 100 Franken, die das Einkommen von 60’000 Franken übersteigen, wird der Anspruch um ein Prozent reduziert.

Die neuen Abstufungen seien fairer als früher. Regierungsrat Urs Hürlimann: «Früher konnte es sein, dass man mit einem Franken mehr Einkommen 1000 Franken Prämienverbilligung verlor. Das gibt es nicht mehr.»

Höhere Richtprämien

Neben der Anpassung der Einkommensobergrenzen werden auch die Richtprämien erhöht, nach denen die Verbilligungen berechnet werden: Die Ansätze für Erwachsene steigen um 2,2 Prozent und für junge Erwachsene um 7,7 Prozent. Für Kinder bleiben die Richtprämien gleich.

Total stehen 2016 im Kanton Zug für die Prämienverbilligung knapp 54 Millionen Franken zur Verfügung. Also gleich viel wie im Vorjahr. Alle Personen, die voraussichtlich Anspruch auf Prämienverbilligung haben, müssen die ausgefüllten Formulare bis spätestens am 30. April 2016 bei der Wohngemeinde einreichen.

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