Das erst 2007 geschaffene Gesundheitsgesetz wird erneut an neue bundesrechtliche Normen angepasst und teilweise vereinfacht. Die Teilrevision war im Parlament unbestritten. Diskussionen gab es praktisch keine.
Eine Neuerung ist die Schaffung einer Stelle als Kantonszahnärztin oder Kantonszahnarzt. Diese soll vor allem das Sozialamt und das Amt für Asyl bei Behandlungsvorschlägen unterstützen. Nidwalden ist einer der wenigen Kantone, in dem die fachliche Aufsicht über den Zahnarztbereich noch beim Kantonsarzt liegt.
Mehr Opferschutz bei sexueller Gewalt
Eine Änderung betrifft auch die Meldepflicht von Gesundheitsfachpersonen. Diese müssen heute melden, wenn sie Hinweise auf ein Verbrechen gegen Leib und Leben, die sexuelle Integrität oder die öffentliche Gesundheit haben. Bei den Verbrechen gegen die sexuelle Integrität soll diese Meldepflicht zum Melderecht abgeschwächt werden. Begründet wird dies mit dem Opferschutz.