Der Nidwaldner Polizeikommandant wird möglicherweise
seine beiden nächsten Untergebenen nicht mehr selbst bestimmen
können. Die Chefs der Kriminalpolizei sowie der Verkehrs- und
Sicherheitspolizei sollen künftig vom zuständigen Regierungsrat gewählt werden.
Dabei wird auch auf die Luzerner Polizei verwiesen, wo eine Kumulation der
Anstellungskompetenz beim Kommandanten zu Problemen geführt habe. Es sei sinnvoll, vor einem Eklat eine neue Regelung aufzugleisen, schreibt die Sicherheits- und Justizkommission. Der Landrat wird am 18. Dezember über den Vorschlag entscheiden.