Die provisorischen Wildschutzgebiete sind je rund eine halbe Hektare gross und über den Kanton verteilt. Für Jäger gilt während der Jagdsaison ein Zutrittsverbot.
Das Rotwild würde sich während der Jagd im September in diese Zonen zurückziehen, und die Jäger könnten ausgewählte Tiere beim Verlassen der Zone einfacher erlegen, erklärte Fabian Bieri, Abteilungsleiter Jagd und Fischerei des Kantons Nidwalden, auf Anfrage.
Der Rotwildbestand nimmt in der ganzen Zentralschweiz stark zu, heisst es in einer Mitteilung des Kantons Nidwalden. Deswegen sei eine effiziente Jagd notwendig. Das Bundesamt für Umwelt empfiehlt neben den eidgenössischen Jagdbanngebieten auch das Anlegen von kantonalen Wildschutzgebieten. In den Kantonen Graubünden, Wallis, Bern und Freiburg existieren bereits solche Schutzzonen. In Glarus wird eine Vorlage erarbeitet.