Diese Frist gilt ab Ende Monat und dauert vom 15. November bis am 15. Mai. Bisher war das Gebiet ganzjährig geschützt.
Die Schutzzeit im Gebiet Trübsee ist damit länger als in den übrigen Wildruhegebieten im Kanton. Dort dauert der Schutz aufgrund der Nachjagd lediglich vom 15. Dezember bis am 30. April. Im Wintersportgebiet Trübsee finde hingegen keine Nachjagd statt, schreibt die Staatskanzlei.
Wildruhegebiete
Der Bundesrat verlangte bei seinem Entscheid 2013, dass Teile des Trübseegebiets im Tourismusgebiet Titlis auch nach der Entlassung aus dem Jagdbanngebiet besonders geschont werden müssen. Damit sollen unter anderem die Bestände der seltenen Rauhfusshühner geschützt werden.
Weil sich Wildtiere in einem Tourismusgebiet kaum schützen lassen, war Anfang Jahr in der Titlisregion ein 10,26 Quadratkilometer grosser Teil des eidgenössischen Jagdbanngebietes Huetstock aufgegeben worden. Als Ersatz wurde im Gebiet Bannalp eine neue 10,28 Quadratkilometer grosse Schutzzone geschaffen.