Dass das bestehende Polizeigesetz totalrevidiert und neu aufgebaut werden muss, war im Kantonsparlament unbestritten. In den letzten 25 Jahren war das Gesetz nämlich nur punktuell überarbeitet worden.
Als Gründe für die Totalrevision genannt wurden etwa gesellschaftliche Änderungen, aber auch neue internationale und nationale Bestimmungen, etwa das Schengen-Abkommen oder die gesamtschweizerische Strafprozessordnung.
Vereinzelt kritisiert wurde, dass die Polizei immer mehr Kompetenzen habe. Dies betrifft etwa die Prävention. Wann vorbeugend Observationen oder verdeckte Fahndungen möglich sein sollen, entschied der Landrat aber noch nicht. Um vertiefte Diskussionen in den Kommissionen und Fraktionen führen zu können, wurde der Beschluss auf die zweite Lesung des Gesetzes verschoben.
Ebenso wurde mit den Bestimmungen zum unentgeltlichen Rechtsschutz für das Personal verfahren. Streitpunkt ist hier, ob ein ausgebauter Arbeitnehmerschutz für das gesamte Staatspersonal oder nur für die Polizistinnen und Polizisten gelten solle.