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Zentralschweiz Nidwalden wählt künftig wieder verfassungskonform

Im Kanton Nidwalden sagen die Stimmberechtigten mit einem Anteil von 57 Prozent Ja zum System des Doppelten Pukelsheim. Dieses Wahlverfahren hatten Regierung und Parlament vorgeschlagen. Die Vorschläge der SVP und der Jungen CVP wurden abgelehnt.

Die Sitze im Nidwaldner Parlament werden künftig nach dem System Doppelter Pukelsheim verteilt. Die Stimmberechtigten, die aus drei verschiedenen Wahlverfahren auswählen konnten, haben sich damit für die von Regierung und Parlament vorgeschlagene Lösung entschieden.

Der Doppelte Pukelsheim wurde mit 7197 zu 4713 Stimmen angenommen. Die beiden Gegenvorschläge wurden abgelehnt: Derjenige der SVP, der Wahlkreisverbände schaffen wollte, scheiterte mit 8416 zu 3400 Stimmen, derjenige aus dem Umfeld der Jungen CVP, der einen Wechsel vom Proporz zum Majorz vorschlug, mit 9139 zu 2567 Stimmen. Die Stimmbeteiligung betrug 44,80 Prozent.

Nidwalden musste auf Geheiss des Bundesgerichtes sein Wahlverfahren ändern. Der bislang praktizierte Proporz benachteiligte die Wählerinnen und Wähler in den kleinen Gemeinden, weil dort eine Stimme weniger Gewicht hat als in einer grossen Gemeinde. In Nidwalden bildet jede der elf Gemeinden einen eigenen Wahlkreis. An den Wahlkreisen und am Proporz wird mit dem Doppelten Pukelsheim nicht gerüttelt, die Stimmen werden aber anders ausgewertet als bisher.

Zum ersten Mal angewendet wird der Doppelte Pukelsheim am 23. März 2014, dann wird im Kanton Nidwalden ein neues Parlament gewählt.

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