In den letzten Jahren wurden im Kanton Nidwalden juristische Personen steuerlich entlastet. Im Finanzausgleich wurde dies aber bisher nicht berücksichtigt. Als Folge fühlten sich die Gebergemeinden im Finanzausgleich benachteiligt.
«Diese Verzerrungen wollen wir im neuen Finanzausgleichsgesetz nun korrigieren», erklärt Finanzdirektor Hugo Kayser im Gespräch mit dem «Regionaljournal Zentralschweiz».
Als weitere Massnahme sehe das überarbeitete Finanzausgleichsgesetz vor, dass der Kanton Investitionen von finanzschwachen Gemeinden noch genauer überprüft.
Die Gesetzesvorlage soll noch vor dem Sommer im Parlament behandelt werden. Vorgesehen ist, dass sie auf Anfang 2015 in Kraft tritt. Sie soll alle vier Jahre überprüft werden.