Um ein weiteres Fiasko zu vermeiden, hat die Nidwaldner Regierung bereits frühzeitig sämtliche Interessensvertreter an den Runden Tisch geholt. Mit einem breit abgestützten Gesetzesvorschlag hofft der Regierungsrat, die Vorlage schlank durchs Parlament zu bringen.
Im neuen Gesetz gibt es eine Reihe von Neuerungen. Neu geregelt werden beispielsweise auch die Gebühren. Diese werden neu nach dem Aufwand berechnet und nicht mehr nach der Bausumme.
Soll ein Grundstück als Bauland eingezont werden, muss die Gemeinde mit dem Eigentümer eine Vereinbarung zur Überbauung des Areals abschliessen. Wird das Grundstück nicht innerhalb von zehn Jahren überbaut, wird es wieder ausgezont.
Einfache Änderungen von Gestaltungsplänen
Ausserdem wird es einfacher, Gestaltungspläne zu ändern. Müssen heute alle betroffenen Grundeigentümer zustimmen, genügen künftig zwei Drittel der Grundeigentümer, sofern sie auch zwei Drittel der Fläche besitzen.
Die Stimmberechtigten des Kantons Nidwalden hatten 2008 eine Totalrevision des Baugesetzes verworfen. Kritiker hatten damals bemängelt, dass das Gesetz die Gemeinden zu stark einschränke. Die Vernehmlassung dauert bis Ende August 2013.