Das seit 1998 geltende Sozialhilfegesetz sei teilweise nicht mehr aktuell, teilte die Nidwaldner Staatskanzlei am Donnerstag mit. Die Revision sei kostenneutral und sehe keine Veränderungen bei den Leistungen vor.
Neu geregelt werden unter anderem die Kompetenzen der kantonalen Sozialkommission, aber auch die Aufgabenteilung von Kanton und Gemeinden soll an die Praxis angepasst werden. Ausserdem soll die Heimfinanzierung entflochten und vereinheitlicht werden.
Das neue Gesetz ermögliche dem Kanton eine stärkere Rolle in der Planung, Steuerung und Finanzierung der Angebote, schreibt der Regierungsrat. Der Landrat soll im Herbst über die Vorlagen befinden. Die neuen Gesetze sollen Anfang 2015 in Kraft treten.