Als Massnahmen geplant sind die Realisierung einer Meldestelle und eines 24-Stunden-Piketts, der Aufbau einer Fachgruppe und die Erarbeitung einer Charta, in der sich die Leistungserbringer zur Palliative Care verpflichten, wie die Staatskanzlei mitteilt. Zuständig ist die Gesundheits- und Sozialdirektion.
«Das Ziel ist, dass die Kranken Zuhause gepflegt werden können und nicht in Spitalpflege oder in ein Pflegeheim müssen. Die Meldestelle und der Pikettdienst sollen den Angehörigen helfen, wenn sie bei der Pflege nicht weiterkommen oder überfordert sind», sagt die Nidwaldner Gesundheitsdirektorin Yvonne von Deschwanden gegenüber Radio SRF.
Die geplanten Massnahmen sind das Resultat eines Berichts einer Arbeitsgruppe. Diese analysierte die Situation und erarbeitete mögliche Massnahmen, um ein Versorgungskonzept zu realisieren und Lücken zu schliessen. Aktiv geworden war das GSD im Rahmen einer Nationalen Strategie Palliative Care.