Seit Jahren versucht der Kanton Nidwalden das veraltete Tourismusförderungsgesetz zu erneuern. Bisher fanden die Vorschläge dazu aber keine Mehrheiten. Das Tourismusförderungsgesetz wurde nun aufgrund einer im letzten Jahr durchgeführten Vernehmlassung einmal mehr überarbeitet. Es sieht vor, dass der Kanton die Aufgaben übernimmt, welche zweckmässigerweise auf kantonaler Ebene zu erbringen sind. Dazu zählen etwa die Koordination, die Interessenvertretung oder das Basis-Marketing.
Gemeinden können Abgaben erheben
Darüber hinaus sollen die Gemeinden die Förderung des Tourismus zu einem grossen Teil selber gestalten können. Zur Finanzierung können sie Tourismusabgaben erheben. Die maximale Höhe wird im Gesetz festgelegt. Sie sollen im Vergleich mit anderen Kantonen jedoch moderat ausfallen.
Der Kanton erhebt eine Abgabe bei der Zentralbahn, der PostAuto AG, der Schifffahrtsgesellschaft SGV, beim Bürgenstock Resort und bei den Taxiunternehmen. Die Hotelbetriebe des Bürgenstock Resorts werden als Einzige ermächtigt, eine Kurtaxe von den Gästen zu erheben, welche dort übernachten.
Die Vernehmlassung für das neue Tourismusförderungsgesetz dauert bis zum 7. August.