In der überarbeiteten Version des Verkehrsgesetzes verlangt die Nidwaldner Regierung von den Gemeinden nicht mehr grundsätzlich eine Mitfinanzierung unrentabler öV-Linien. Neu sollen die Gemeinden unrentable Linien des öffentlichen Verkehrs vom Kanton übernehmen und in Eigenregie betreiben können. Die Gemeinden könnten somit selbst entscheiden, ob sie solche Linien des öffentlichen Verkehrs weiter führen wollen oder nicht.
Erste Revision abgelehnt
Wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte, war die Gesetzesrevision in der Vernehmlassung mehrheitlich abgelehnt worden. Grund dafür war, dass die Gemeinden Bus, Bahn, Schiff und Luftseilbahn mitfinanzieren sollten, wenn sie der Kanton trotz fehlender Rentabilität weiter führt.
Betroffen wäre Bus Stans-Oberdorf-Büren
Wegen fehlender Rentabilität aufheben kann der Kanton eine Linie, wenn diese mehrmals einen bestimmten Ertrags- und Nachfragewert nicht erreicht. Diese Werte werden neu jährlich erhoben. Laut dem zuständigen Baudirektor Hans Wicki wäre mit den provisorischen Richtlinien konkret eine Buslinie betroffen, nämlich jene von Stans über Oberdorf nach Büren.