Die Initiative «Für bezahlbares Wohnen in Nidwalden» von SP und JUSO wurde vom Landrat mit 47 zu 8 Stimmen abgelehnt. Das Parlament sprach sich stattdessen mit 48 zu 8 Stimmen für den Gegenvorschlag der Regierung aus. Das Volk entscheidet im September 2014 über die Vorlagen.
Die Initiative verlangt in der Form einer allgemeinen Anregung eine Anpassung des Baugesetzes. Neue Bestimmungen im Gesetz sollen Anreize für die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum schaffen.
Das Parlament und die Regierung halten das Anliegen für berechtigt. Sie erachten aber die Initiative und die zwingende Änderung des Baugesetzes als zu starr.
Gemäss des Gegenvorschlags soll die Regierung innert zwei Jahren eine gesetzliche Grundlage zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum ausarbeiten. In welchem Erlass allfällige neue Bestimmungen aufgenommen werden sollen, ist offen. Einigkeit im Parlament herrschte weitgehend darüber, dass die Politik in Nidwalden etwas gegen steigende Wohnpreise unternehmen müsse.
Passiere nichts, bestehe die Gefahr, dass der Mittelstand kaum mehr in der Lage sei, sich eine Wohnung zu leisten, sagte Josef Niederberger (CVP). Rochus Odermatt (SP) sprach sich klar für die Initiative aus. Diese schaffe keinen Zwang sondern Anreize zur Schaffung von preisgünstigen Wohnungen. Für die Umsetzung sei kein Sondergesetz nötig.
Baudirektor Hans Wicki (FDP) sagte, das Baugesetz sei nicht zwingend der einzige Ort, an dem das Problem angegangen werden könnte. Möglicherweise sei ein eigenes Gesetz für preisgünstigen Wohnbau nötig.