Überprüft wird neu jährlich der Kostendeckungsgrad, also das Verhältnis von Ertrag und Aufwand, und die Angebotseffizienz, bei der die Anzahl Sitzplätze und die Anzahl Passagiere verglichen werden. Die Bus- und Bahnlinien müssen zwei vom Landrat jeweils für vier Jahre festgelegte Schwellenwerte erreichen.
Erreicht eine ÖV-Linie nicht beide Schwellenwerte, müssen Massnahmen ergriffen werden. Diese können den Fahrplan betreffen, aber auch den Fahrzeugeinsatz oder die Linienführung.
Ob eine Linie gestrichen wird, hängt davon ab, wie gut oder schlecht sie über den Zeitraum von vier Jahren abgeschlossen hat. Das letzte Wort dazu wird das Parlament haben. Die Schwellenwerte werden erstmals mit dem neuen Globalbudget für den öffentlichen Verkehr tun.