Der Nidwaldner Regierungsrat soll die Ziele in der Standesinitiative mit den anderen acht Geberkantonen des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) abstimmen. Der Landrat hiess eine Motion von Martin Zimmermann (SVP) mit 45 zu 4 Stimmen in abgeänderter Form gut.
Die SVP verlangte ursprünglich, die Ausgabenkompetenz der Empfängerkantone mittels Standesinitiative einzuschränken.
So sollten diese unter anderem ihre Staatsangestellten nur nach dem geltenden staatlichen Pensionsalter in Rente schicken dürfen und nicht vorzeitig. Im heutigen Finanzausgleich müssten Geberkantone immer mehr leisten, und die Nehmerkantone würden immer mehr erhalten, sagte Martin Zimmermann (SVP). Es gebe für die Empfängerkantone keinen Anreiz, sich zu verbessern.
Vorstellungen bündeln
Die Mehrheit des Landrats sprach sich für eine Korrektur des Finanzausgleichs aus. Aber eine Einschränkung der Ausgabenkompetenz der Nehmerkantone ging ihr zu weit. Das heutige System sei unbefriedigend und unberechenbar. Aber die Motion der SVP greife in die Ausgabenautonomie der Kantone ein, sagte Trudy Barmettler (FDP).
Finanzdirektor Hugo Kayser sagte, unter den Geberkantonen herrschten unterschiedliche Vorstellungen für eine Korrektur. Die Konferenz der Geberkantone wolle die Vorstellungen nun bündeln. Im Herbst 2013 soll dazu ein Strategiepapier erscheinen. Die Nidwaldner Regierung will die verlangte Standesinitiative darauf abstimmen. Mit 32 gegen 18 Stimmen beschloss der Landrat, der Regierung zu folgen und die Motion der SVP anzupassen.
Nidwalden ist einer von insgesamt neun Geberkantonen im NFA. Der Halbkanton zahlt 2013 rund 17 Millionen Franken in den Topf. Das sind 3,6 Millionen Franken mehr als im Vorjahr.