Bei den Gebäuden handelt es sich um Wohn- und Geschäftshäuser. Die Eigentümerin hatte im Februar 2014 ein Abbruchgesuch gestellt. Sie plant dort ein giebelständig zum Platz ausgerichtetes Wohn- und Geschäftshaus.
Der Historische Verein Nidwalden und der Innerschweizer Heimatschutz reichten gegen das Bauvorhaben Einsprache ein. Die Denkmalpflege lehnte das Neubauprojekt ab, die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege beantragte Unterschutzstellung.
Der Regierungsrat anerkenne, dass den fraglichen Gebäuden, respektive Teilen davon, eine gewisse bauhistorische und denkmalpflegerische Bedeutung zukomme. Der Regierungsrat ist trotzdem zum Schluss gekommen, dass die Liegenschaft umfassend renoviert werden müsse, um weiter eine vernünftige Nutzung zuzulassen. Eine solche würde im Falle einer Unterschutzstellung unverhältnismässig hohe Aufwendungen nach sich ziehen.