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Zentralschweiz Nidwaldner Regierung will Asyl-Standesinitiative einreichen

Die SVP-Motion, die vom Parlament gutgeheissen wurde, verlangt unter anderem, dass der Bund die Landesgrenzen besser sichern solle. Flüchtlinge, die bereits durch (EU)-Staaten gereist seien, sollten gar nicht erst in die Schweiz einreisen können.

Die Nidwaldner Regierung ist damit einverstanden, eine Standesinitiative zur Sicherung der Landesgrenzen auszuarbeiten. Sie hat eine vom Parlament als dringlich erklärte SVP-Motion teilweise gutgeheissen.

Die Motionäre verlangten unter anderem, dass der Bund die Landesgrenzen so sichern soll, dass möglichst keine Flüchtlinge in die Schweiz kommen, die bereits durch (EU)-Staaten gereist seien.

Der Bund solle die Zugverbindungen mit Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien so organisieren, dass Kontrollen vor den Grenzen erfolgen. Zudem sollten Flüchtlinge, die trotzdem über sichere (EU-)Staaten in die Schweiz kommen, keinen Asylstatus mehr erhalten.

Regierung beurteilt die Chancen der Initiative als gering

Der Nidwaldner Regierungsrat teilt grundsätzlich die Bedenken der Motionäre, wie er in seiner am Montag veröffentlichten Stellungnahme schreibt. Er beurteilt aber die Chancen, dass die Bundesversammlung auf eine Standesinitiative mit dem geforderten Inhalt überhaupt eintritt, als «eher gering». Trotzdem will die Regierung einen Vorstoss für den Landrat vorbereiten.

So beantragt die Regierung unter anderem, der Bund solle die Ausgaben für das Grenzwachtkorps erhöhen. Diese Massnahme sei solange aufrechtzuerhalten, bis die europäische Asyl- und Sicherheitspolitik gemäss Abkommen einwandfrei funktioniere.

Im Zusammenhang mit der Sicherung der Zugverbindung mit den Nachbarländern beantragt der Regierungsrat, dass der Bund Abkommen für gemeinsame Zugkontrollen abschliessen solle. Die Forderung, dass kein Asyl erhalten soll, wer durch einen sicheren Drittstaat einreist, sei mit der heutigen Gesetzgebung bereits erfüllt, schreibt die Regierung. Die übrigen Forderungen der Motion lehnt sie ab.

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