Mit der Annahme des Gegenvorschlages zur Volksinitiative hat der Regierungsrat den Auftrag erhalten, innerhalb von zwei Jahren ein Gesetz zur Förderung von günstigen Wohnungen zu erarbeiten. Wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte, soll das Gesetz zwei Massnahmen beinhalten.
Zum einen soll der Aufbau gemeinnütziger Wohnbauträger, etwa einer Wohnbaugenossenschaft, gefördert werden. Zum anderen sollen die Gemeinden die Möglichkeit erhalten, in ihren Nutzungsplänen Bedingungen zu schaffen, um den Bau günstiger Wohnungen zu unterstützen.
Mit der Wohnbauförderung will die Regierung erreichen, dass auch Menschen mit tieferen Einkommen in Nidwalden wohnen können und die Gesellschaft durchmischt bleibt.