Wenn es nach der Nidwaldner Regierung geht, sollen Berufspendler künftig noch höchstens 6000 Franken der Fahrkosten bei den Steuern geltend machen können. Heute gibt es keine Limite.
Mehreinnahmen erhofft sich die Regierung auch bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer: Diese soll künftig ausschliesslich in die Kantonskasse fliessen, heute erhalten auch die Gemeinden einen Anteil.
Für den Besuch der Sekundarstufe II will die Regierung neu ein Schulgeld erheben, wie es in Uri, Schwyz, Obwalden und Luzern schon üblich ist.
Weniger Ergänzungsleistungen für Rentner
Den Aufwand senken will die Regierung unter anderem mit der schrittweisen Abschaffung der Übergangsrenten für Staatsangestellte, die mit 60 in den Ruhestand treten. Sparen will die Regierung auch bei den Ergänzungsleistungen für Rentnerinnen und Rentner und bei den persönlichen Auslagen für Heimbewohner.