Die Flexibilisierung wurde von zwei SVP-Landräten in einem Vorstoss verlangt. Heute gilt in Nidwalden ein ordentliches Pensionsalter von 65. Wird eine pensionierte Person beschäftigt, wird dies in einem neuen Arbeitsverhältnis geregelt.
Die vorzeitige Pensionierung ist ab dem vollendeten 60. Altersjahr möglich.
Das heutige Pensionsaltersei zu starr, so der eine Motionär. Es entspreche nicht mehr der heutigen demografischen Entwicklung. Es gebe Arbeitnehmer, die gerne länger arbeiten würden.
Der Kanton solle als Arbeitgeber attraktiv sein. Dazu gehöre das Arbeitsklima, eine interessante Arbeit und der Lohn. Mit einem flexiblen Rentenalter könnten die Stellen noch attraktiver werden. Möglich sei zum Beispiel ein Jobsharing für hochqualifizierte Mitarbeiter über 65.
Die FDP stimmte der Motion zu, die CVP grossmehrheitlich. Die Grünen und die SP waren dagegen.