«Der Häftling hatte eine Patientenverfügung, die besagte, dass wir auch im Falle einer Bewusstlosigkeit keine lebenserhaltenden Massnahmen ergreifen dürfen. Ausserdem haben wir seit knapp zwei Jahren eine Verfügung im Kanton Zug, in der steht, dass wir im Falle eines Hungerstreiks keine Zwangsernährung anordnen», so der Sicherheitsdirektor des Kantons Zug, Beat Villiger, gegenüber Radio SRF.
Nicht erpressen lassen
Man wolle mit dieser Verordnung den Häftlingen auch signalisieren, dass man sich mit Hungerstreiks nicht erpressen lasse, so Villiger weiter. Deshalb könne man weder den Behörden, noch den behandelnden Ärzten Vorwürfe machen. Man habe korrekt den Willen des Häftlings und die Verordnung umgesetzt.
«Es war sehr schlimm zu sehen, wie der Hungernde immer mehr zerfiel und trotzdem nichts essen wollte. Wir haben ihn immer wieder überreden wollen etwas zu essen. Schlussendlich mussten wir zusehen wie er starb», so der leitende Arzt des Kantonsspitals Baar, David Ramsay.
Wie in allen aussergewöhnlichen Todesfällen wird auch in diesem eine Strafuntersuchung angeordnet. Alle involvierten Personen hätten aber korrekt gehandelt und deshalb nichts zu befürchten, ist sich Regierungsrat Beat Villiger sicher.