Die Gewässer sollen neu unter den Gemeinden und dem Kanton aufgeteilt werden. Das sorgt bei Parteien und interessierten Kreisen für teils heftige Kritik. Die Vernehmlassungsantworten hätten gezeigt, dass keine mehrheitsfähige Botschaft vorgelegt werden könne, wird Regierungsrat Robert Küng in der Mitteilung zitiert.
Vertreter des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements und des Verbandes der Luzerner Gemeinden prüfen nun noch einmal vertieft mögliche Lösungen bei der Aufgabenteilung und der Finanzierung von Gewässerunterhalt und Wasserbau. Danach wird eine zweite Vernehmlassung durchgeführt.
Im Juni 2014 hatte der Kanton Luzern die Totalrevision des Wasserbaugesetzes aus dem Jahre 1979 in die Vernehmlassung gegeben. Ziel des Gesetzes ist es, die Bevölkerung und das Eigentum vor Naturgefahren zu schützen.