Der Kanton hätte die vorgesehenen Schüttungen und Überbauungen auf planerischer Ebene nicht bewilligen dürfen, schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil. Das öffentliche Interesse am Gewässerschutz überwiege die privaten Interessen des Kieswerks Kibag, das die Überbauung hatte realisieren wollen.
60 Wohnungen und Flachufer geplant
Das Gelände des Kieswerks der Kibag am Ufer des Zürichsees in Wangen sollte auf einer Fläche von 51'000 Quadratmetern umgestaltet werden. Geplant waren in Nuolen See eine Siedlung mit 60 Wohneinheiten, ein Bootshafen, öffentliche Wege sowie Flachwasserzonen. Zudem plante die Gemeinde auf der Halbinsel Nuolen ein Schwimmbad.
Bundesgerichtsentscheid zu Wohnüberbauung Nuolen
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die durch den Kiesabbau geschaffenen Buchten als Teil des Sees und nicht als Industriebrache zu betrachten seien. Die Buchten dürften deshalb nicht dem im Gewässerschutzgesetz vorgesehenen Schutz entzogen werden.
Kibag kritisiert Schwyzer Regierung
Während sich der Umweltverband Aqua via und Ripa inculta über das Verdikt des Bundesgerichts freuen und nun rigorose Schutzmassnahmen für die Uferlandschaft in Nuolen fordern, bedauert man den Entscheid bei der Gemeinde Wangen. Die neue Gesetzgebung hätte die Planung obsolet gemacht. Kritik an der Schwyzer Regierung äussert Ulrich Widmer von der Kibag. Sie habe die Bewilligung bewusst solange verzögert, bis das neue Gesetz gegriffen habe.
Nun ist die Schwyzer Regierung gefordert. Sie muss einerseits den Uferschutz neu definieren und gleichzeitig mit der Gestaltungsplanung in Nuolen von Neuem beginnen. Bis neue Lösungen auf dem Tisch liegen für eine Nachnutzung des Industrieareals der Kibag, dürften noch Jahre vergehen.
pork/sda; Regionaljournal Zentralschweiz, 17:30 Uhr