Es sei zu viel konsumiert worden, begründete das Büro den unpopulären Entscheid. Es gehe nicht, dass der Kantonsrat auf Kosten des Kantons derart
ausgiebig gebrannte Wasser trinke.
«Und dann war es nicht mal Zuger Kirsch», sagte Kantonsratspräsident Hubert Schuler (SP) am Donnerstag. Was folgte, waren Proteste im Zuger Parlament. Daraufhin ging Landschreiber Tobias Moser über die Gesetzesbücher, mit dem Ergebnis: «Destillate sind nicht über die Staatsrechnung zu nehmen. Einzige Ausnahme: Zuger Kirsch.» Ebenso über die Staatskasse bezahlt werden das Essen und der Wein, wie bisher.