Die Massnahmen für die Regulierung der Schwäne seien zunächst für fünf Jahre bewilligt worden, teilt das Bundesamt für Umwelt gegenüber der Nachrichtenagentur sda mit.
Die Kantone sollen folgende Massnahmen ergreifen: Wenn nötig Abschüsse einzelner Tiere, Fütterungsverbote und Präventionsaktionen wie Zäune, um die Schwäne von bestimmten Gebieten fernzuhalten. Auch dürfen die Eier angestochen werden, um die Zahl der Jungtiere zu reduzieren.
Damit soll die umstrittene Schwanenpopulation am Vierwaldstättersee, am Alpnacher-, Wichel- und Sarnersee über die Jahre halbiert werden. In Nidwalden soll ein Bestand von rund 40 Schwänen reduziert werden, in Obwalden einer gegen 70 Tiere.
Die Schwäne, die an Land grasen und teilweise auf landwirtschaftlichen Kulturen ihren Kot absetzen, richten gemäss Behördenangaben pro Jahr Schäden und Aufwand in der Höhe von mehreren zehntausend Franken an.