Das Obergericht bestätigt somit das Urteil des Kriminalgerichtes. Verwandte des Opfers hatten dieses angefochten und verlangt, dass der Beschuldigte strenger bestraft werde, weil er sich am Opfer sexuell vergangen habe. Zudem sei er nicht wegen vorsätzlicher Tötung, sondern wegen Mordes zu verurteilen.
Das Obergericht kam aber, wie auch das Kriminalgericht, zum Schluss, dass dem Täter keine sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung nachgewiesen werden kann. Zudem fehle die für den Tatbestand des Mordes nötige Skrupellosigkeit. Der Verurteilte muss nun achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.