Die Berufungsinstanz verurteilte den Erstfelder Barbetreiber wegen versuchten Mordes und wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, wie sie am Mittwoch bekannt gab.
Sie sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte im Herbst 2010 seine Ehefrau durch einen Auftragsmörder habe erschiessen lassen wollen. In einem früheren Fall von Anfang 2010, als in Erstfeld auf einen Bargast geschossen worden war, entschied das Obergericht auf versuchte vorsätzliche Tötung.
15 Jahre statt Freispruch
Das Obergericht verhängte wegen versuchten Mordes und versuchter vorsätzlicher Tötung eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Es folgte damit den Anträgen des Staatsanwalts. Die Verteidigung dagegen hatte aufgrund von Zweifeln an der Beweislage einen Freispruch verlangt.
Mit seinen Entscheiden verschärfte das Obergericht das Urteil der Vorinstanz. Im Herbst 2012 hatte das Landgericht Uri den Barbetreiber zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt.
In einer ersten Reaktion hat die Verteidigung am Mittwoch im Anschluss an die Urteilsverkündigung bereits Berufung angekündigt.