Die Obergrenze sei nicht mehr zeitgemäss, schreibt die Regierung in einer Medienmitteilung. Mit der neuen Regelung müsste nicht jedes Jahr ein separater Zusatzbeschluss gefasst werden. Sowohl im Budget 2013 als auch im Budget 2014 seien Nettoausgaben von mehr als 1,2 Millionen Franken vorgesehen gewesen.
Nun will die Regierung von den Vernehmlassungsteilnehmern wissen, ob die Ausgabenkompetenz des Regierungsrates für den Bau und Ausbau von Kantonsstrassen von heute 400'000 Franken auf 2 Millionen Franken erhöht werden soll.
Eine dritte Änderung betrifft die Anrechnung von Bundessubventionen. Der Bund beteiligt sich mit 40 Prozent an gewissen Infrastrukturprojekten in den Agglomerationen. Die Auszahlung erfolgt an die Kantone.
Die Gemeinden werden mit der geltenden Regelung nicht am Bundesbeitrag mitbeteiligt. Dies soll sich mit dem revidierten Strassengesetz ändern. Das Gesetz geht nun in die Vernehmlassung.