Entsprechende Änderungen im Tourismusgesetz und der dazugehörenden Verordnung gingen in die Vernehmlassung, teilte die Regierung am Mittwoch mit. Neben der Abgabenpflicht für alle ist auch eine Vereinfachung bei der Erhebung vorgesehen.
Grund für die Änderung ist ein Urteil des Bundesgerichts vom März. Dieses verlangt, dass bei der Tourismusabgabe einheimische und auswärtige Ferienhausbesitzer gleich behandelt werden. Das Gericht gab zwei auswärtigen Hausbesitzern Recht, die gegen die Diskriminierung geklagt hatten.
Künftig sollen auch einheimischen Ferienhausbesitzer eine Abgabe zahlen müssen. Betroffen sind rund 180 Wohnungen. Einen generellen Verzicht hat die Regierung aufgrund von finanziellen und rechtlichen Überlegungen verworfen. Sie will die Änderungen bereits auf Anfang 2017 umsetzen. Das Parlament soll am 26. Oktober in erster Lesung über die Vorlage befinden.