Der Kanton Obwalden musste sein kantonales Gesetz den neuen Bestimmungen im Krankenversicherungsgesetz des Bundes anpassen. So wird die Prämienverbilligung ab dem nächsten Jahr nicht mehr dem Versicherten, sondern seiner Krankenkasse ausbezahlt.
Auf eine Verbilligung der Krankenkassenprämien der Grundversicherung haben Erwachsene Anrecht, welche über ein anrechenbares Einkommen von weniger als 50'000 Franken verfügen. Auch junge Erwachsene in Ausbildung haben weiterhin Anrecht auf Prämienverbilligung.